Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Pflegegrad 1bei geringen Beeinträchtigungen 

Wann wird der Pflegegrad 1 erteilt und welche Vorteile bietet er?

Grundsätzlich wird der Pflegegrad 1 bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, zum Beispiel aufgrund von Gelenk- oder Wirbelsäulenerkrankungen, erteilt. Voraussetzung ist, dass in manchen Bereichen des alltäglichen Lebens eine Unterstützung erforderlich ist.

Im Rahmen einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD) wird der tatsächliche Bedarf ermittelt. Auf der Grundlage des Berichts wird die Pflegekasse eine Entscheidung treffen.

Der Erhalt der Selbstständigkeit durch frühzeitige Hilfsmittel und der Verbleib im gewohnten häuslichen Umfeld stehen im Mittelpunkt des Pflegegrads 1.

Diese Leistungen
umfasst der Pflegegrad 1

Aus der Pflegekasse erhalten Sie:

maximal 42 € im Monat für bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

einmalig bis zu 4.180 € für die Wohnraumanpassung zur barrierefreien Gestaltung, zum Beispiel für den Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche

Darüber hinaus besteht der Anspruch auf eine regelmäßige Pflegeberatung, in der auf die aktuelle Situation eingegangen wird und sämtliche Fragen beantwortet werden. Außerdem können pflegende Angehörige kostenlose Pflegekurse besuchen.

einmalig 10,49 € und monatlich 25 € für den Betrieb eines Hausnotrufs

sowie einmalig einen 2.613 € Gründungszuschuss (pro Person bei maximal vier Bewohnern) und 224 € Organisationszuschuss monatlich für betreutes Wohnen oder eine Senioren-WG.

einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Nicht inklusivesind folgende Leistungen 

Bitte beachten Sie, dass Sie anders als bei höheren Pflegegraden keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege in teilstationären und stationären Einrichtungen haben.

Kontaktieren Sie uns

Widerspruch gegen den Pflegegrad 1 einlegen

Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, bei der Pflegekasse innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

Haben Sie Fragen? Wünschen Sie eine ausführliche Beratung zu den Pflegegraden? Dann nehmen Sie jetzt  Kontakt zu uns auf.

Wir sind für Sie und Ihre Angehörigen da.

Zum Seitenanfang