Pflegegrad 2 bei erheblichen Beeinträchtigungen
Die Pflegekasse erteilt den Pflegegrad 2, wenn erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen und daher in einigen Bereichen des alltäglichen Lebens eine Unterstützung nötig ist. Bei diesem Pflegegrad liegen schwere motorische Beeinträchtigungen, etwa nach einem Schlaganfall oder aufgrund Multipler Sklerose, vor.
Ob der Pflegegrad 2 bewilligt wird, entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Diensts (MD).
Die Leistungen bei Pflegegrad 2
Haben Sie den Pflegegrad 2 erhalten, haben Sie Anspruch auf:
Pflegegeld in Höhe von monatlich 347 € bei häuslicher Pflege durch Angehörige
Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Leistungen in Höhe von 721 € monatlich
Monatlich bis zu 42 € für bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
sowie medizinische Hilfsmittel für Senioren und Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog gelistet sind
Ziehen Sie in eine betreute Wohngruppe oder eine Senioren-WG ein, erhalten Sie 2.613 € Gründungszuschuss (bei maximal vier Bewohnern) und 224 € monatlich für die Beschäftigung einer Organisationskraft.
Pflegesachleistungen in Höhe von 796 € pro Monat für die Versorgung durch einen Pflegedienst
sowie maximal 1.854 € Zuschuss für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege für höchstens vier Wochen im Jahr.
Zuschüsse zum Hausnotruf
Die altersgerechte Wohnraumanpassung, zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche, werden mit bis zu 4.180 € pro Gesamtmaßnahme gefördert.
Für die stationäre Versorgung im Pflegeheim werden 805 € monatlich gezahlt. Hinzu kommt der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €, der für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden kann.
Außerdem stehen Ihnen mit Pflegegrad 2 Beratungen zu, um die aktuelle Pflegesituation zu besprechen und gegebenenfalls zu optimieren. Die Kosten für die regelmäßige, verpflichtende Pflegeberatung übernimmt die Pflegekasse ebenfalls. Pflegende Angehörige haben das Recht, kostenlose Pflegekurse zu besuchen.
Außerdem wichtig:Beratung und Widerspruch
Des Weiteren stehen Ihnen mit Pflegegrad 2 Beratungen zu, um die aktuelle Pflegesituation zu besprechen und gegebenenfalls zu optimieren. Die Kosten für die regelmäßige, verpflichtende Pflegeberatung übernimmt die Pflegekasse ebenfalls. Pflegende Angehörigen haben das Recht, kostenlose Pflegekurse zu besuchen.
Widerspruch gegen den Pflegegrad 2 einlegen
Sie haben grundsätzlich das Recht, gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Dieser ist innerhalb von vier Wochen schriftlich bei der Pflegekasse einzureichen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf!