Pflegegrad 4 bei schwersten Beeinträchtigungen
Vom Pflegegeld bis zur Bezuschussung des barrierefreien Umbaus.
Voraussetzung für die Bewilligung des Pflegegrads 4 sind schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, wobei körperliche und geistige Erkrankungen gleichgestellt sind.
Die pflegebedürftigen Personen sind oft bettlägerig, häufig im fortgeschrittenen Stadium dement, können sich kaum verständlich ausdrücken, sind stark in ihrer Mobilität eingeschränkt und besitzen nur noch wenige kognitive Fähigkeiten.
Für die Erteilung des Pflegegrads ist eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) erforderlich.
Die Leistungen bei Pflegegrad 4
Sie haben Anspruch auf:
Ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 800 €, falls Angehörige die Pflege übernehmen.
Zuschüsse für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege in Einrichtungen in Höhe von 1.685 € im Monat werden zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt.
Wird im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen, können Sie bis zu 3.539 € Zuschuss für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege bekommen.
Darüber hinaus werden für bis zu vier Wochen Verhinderungspflege im Jahr 1.685 € gewährt.
Die Pflegehilfsmittelpauschale für den Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel in Höhe von maximal 42 € im Monat ist für bestimmte Hilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe gedacht.
Mit einmalig 4.180 € werden Wohnumfeldverbesserungen wie Treppenlifte und ebenerdige Duschen bezuschusst.
Den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € können Sie für weitere Posten, beispielsweise die Seniorenbetreuung, verwenden.
Hinzu kommen Pflegesachleistungen von 1.859 € pro Monat, wenn die Versorgung durch einen Pflegedienst erfolgt.
Für bis zu vier Wochen Kurzzeitpflege im Jahr erhalten Sie bis zu 1.854 € jährlich.
Während der Kurzzeitpflege wird Ihnen zusätzlich die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes ausgezahlt.
Bei einer vollstationären Pflege in einem Pflegeheim beteiligt sich die Pflegekasse mit 1.855 € monatlich.
Zuschüsse für technische Hilfsmittel, zum Beispiel ein Hausnotrufsystem, sowie medizinische Hilfs- und Pflegemittel laut Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog sind weitere Leistungen, auf die Sie mit dem Pflegegrad 4 ein Anrecht haben.
Ziehen Sie in ein betreutes Wohnen oder eine Senioren-WG, erhalten maximal vier Bewohner einen Gründungszuschuss von jeweils 2.613 €.
Kostenlose Pflegeberatungen und Pflegekurse für betreuende Angehörige runden den Leistungsumfang ab.