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Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen

Pflegegrad 5 wird bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung gewährt. 

Der höchste Pflegegrad 5 sieht den maximalen Leistungsumfang der Pflegekasse vor. Bewilligt wird dieser Personen, die in ihrer Selbstständigkeit so stark eingeschränkt sind, dass sie einen sehr hohen Pflegebedarf haben. Dies sind Intensivpflegebedürftige, mehrfach erkrankte hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, die auf ständige Unterstützung angewiesen sind.

Auf Grundlage der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD) – ehemals MDK – trifft die Pflegekasse ihre Entscheidung.

Die Leistungen bei Pflegegrad 5

Wurde Ihnen ein Pflegegrad 5 gewährt, haben Sie Anspruch auf:

ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 990 €, sofern Sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden

Für die Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse 1.854 € jährlich für maximal vier Wochen im Jahr.

Eine Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte für maximal vier Wochen im Jahr wird mit 1.685 € bezuschusst. 

Währenddessen erhalten Sie weiterhin die Hälfte Ihres monatlichen Pflegegeldes.

Erfolgt eine Tages- und Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung, werden 2.096 € im Monat als Unterstützung beigesteuert.

oder Pflegesachleistungen von monatlich 2.299 €, falls ein Pflegedienst die Versorgung übernimmt.

Nutzen Sie im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege, können Sie bis zu 3.539 € für die Kurzzeitpflege in einem Kalenderjahr erhalten.

Beanspruchen Sie im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege, zahlt die Pflegekasse für Betreutes Wohnen / Service-Wohnen bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr maximal 2.418 €.

Bei einer stationären Pflege in einem Pflegeheim übernimmt die Kasse 2.085 €.

Hinzu kommen 244 € pro Monat für die Beschäftigung einer Organisationshilfe.

Eine Wohnumfeldverbesserung, zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdige Dusche, wird mit 4.180 € pro Gesamtmaßnahme gefördert.

Die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 42 € ist für bestimmte Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Pflegehandschuhe vorgesehen.

Kommt ein Hausnotruf zum Einsatz, werden 25,50 € monatlich übernommen.

Ziehen Sie in ein Betreutes Wohnen oder eine Senioren-WG um, erhalten bis zu vier Bewohner jeweils maximal 2.613 € Gründungszuschuss.

Mit dem Entlastungsbetrag von 125 € monatlich können zusätzliche Pflege- und Betreuungsmaßnahmen wie die Seniorenbetreuung finanziert werden.

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