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Pflegegrad 3 bei schweren Beeinträchtigungen

Liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor, bewilligt die Pflegekasse den Pflegegrad 3. Voraussetzung sind schwere motorische Beeinträchtigungen, zum Beispiel nach einem Schlaganfall, bei Multipler Sklerose oder bei Rückenmarkserkrankungen.

Im Gegensatz zum Pflegegrad 2 sind die Leistungen beim Pflegegrad 3 umfangreicher, da die Einschränkungen erheblicher sind. Wie bei allen Pflegegraden führt der Medizinische Dienst (MD) eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch.

Die Leistungen bei Pflegegrad 3

Mit dem Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf: 

monatlich 599 € Pflegegeld bei der häuslichen Pflege durch Angehörige

1.357 € pro Monat für die Tages- und Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung

und maximal 1.854 € für höchstens vier Wochen Kurzzeitpflege im Kalenderjahr

Eine vollstationäre Versorgung im Pflegeheim wird mit monatlich 1.319 € bezuschusst.

Außerdem zahlt die Pflegekasse für die Verhinderungspflege 1.685 € monatlich 

Nutzen Sie im laufenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege, können Sie bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege im Jahr und einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.418 € geltend machen. Während Sie die Verhinderungspflege nutzen, steht Ihnen weiterhin die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes zu.

Wenn Sie im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege nutzen, können Sie für die Kurzzeitpflege einen Zuschuss in Höhe von 3.539 € für bis zu acht Wochen im Jahr bekommen. Während der Kurzzeitpflege von bis zu acht Wochen im Jahr können Sie zusätzlich die Hälfte Ihres monatlichen Pflegegeldes erhalten.

Hinzu kommt eine Pflegehilfsmittelpauschale für den Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel von bis zu 42 € im Monat. Der Betrag ist für Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder medizinische Hilfsmittel für Senioren gemäß Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog.

Für die Wohnumfeldverbesserung, zum Beispiel den Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche, zahlt die Pflegekasse einmalig 4.180 € pro Gesamtmaßnahme.

Die 4.180 € stehen bei einem Umzug in eine betreute Wohneinrichtung oder Senioren-WG höchstens vier Bewohnern zu. Außerdem werden höchstens vier Bewohnern jeweils 2.613 € Gründungszuschuss und monatlich 244 € Zuschuss für die Beauftragung einer Organisationskraft gewährt.

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € kann ebenfalls in Betreuungs- und Entlastungsleistungen investiert werden.

Kostenlose Pflegeberatungen und Pflegekurse für Angehörige runden das Leistungspaket des Pflegegrads 3 ab. 

WeitereBeratung und Widerspruch

Sollten Sie weitere Fragen zu den Leistungen bei Pflegegrad 2 haben, berät das Team unseres Pflegediensts Sie gerne ausführlich.

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Widerspruch gegen den Pflegegrad 3 einlegen

Sollten Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einzulegen.

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